Ihre Schulungsträger-Anerkennung

Ihr Weg zur Überprüfung und Anerkennung

Mit der am 15.06.2023 in Kraft getretenen und zum 01.01.2024 umgesetzten Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei Anwendung am Menschen sind alle Schulungsanbieter angehalten, Prüfungen für die NiSV Fachkunde von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle durchführen zu lassen. Ebenfalls ist Inhalt der neuen Verordnung, dass sich alle NiSV Schulungsanbieter nach den §§4a und 4b NiSV von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle überprüfen und anerkennen lassen müssen.

Änderung der Verordnung

Sie bereiten Ihre Schulungsteilnehmer auf eine Zertifizierung für die NiSV Fachkunde vor und suchen einen kompetenten Partner für die Zertifizierungsprüfung?

Wir beraten Sie gerne in einem ersten Kennenlerngespräch über die Voraussetzungen und notwendigen Schritte von der Überprüfung bis zur Anerkennungsurkunde.

Füllen Sie einfach das kurze Kontaktformular aus, rufen Sie uns an (Tel: 0221 – 57023520) oder schreiben Sie uns einfach unter: [email protected].

Wir melden uns zeitnah bei Ihnen und klären die Terminvergabe für ein Kennenlerngespräch.

Unser Zertifizierungsprogramm

An dieser Stelle können Sie unser Zertifizierungsprogramm herunterladen

Anerkannte Schulungsträger

An dieser Stelle erhalten Sie aktuelle Informationen über die Anerkennung von Schulungsträger durch unsere Zertifizierungsstelle