ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

§1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten zwischen der NiSV-DL Zertfizierungsgesellschaft mbH und deren Auftraggeber soweit sie in einen Vertrag einbezogen wurden. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden von NiSV-DL Zertfizierungsgesellschat mbH ausdrücklich schriftlich bestätgt. Die NiSV-DL Zertifizierungsgesellschaft mbH erbringt ihre Leistungen ausschließlich für den Auftraggeber. Drite werden in den Schutz-/Leistungsbereich nur einbezogen, sofern dies ausdrücklich vertraglich vereinbart ist.

 

§2 Leistungsumfang

Die NiSV-DL Zertifizierungsgesellschaft mbH führt Zertifizierungen von Personen im Rahmen der DIN EN ISO/IEC 17024.2012 und der NiSV1 durch. Die Zertifizierung bezieht sich auf Personen, die zuvor durch ein Zulassungsverfahren der NiSV-DL Zertifizierungsgesellschaft mbH das Recht auf Überprüfung ihrer durch Schulungen erworbenen NiSV Fachkunde erworben haben. Die Zertifizierung umfasst die Überprüfung von Dokumenten und Schulungsnachweisen, die die Voraussetzungen für die Zertifizierungsprüfungen darstellen. Prüfungen enthalten Fragebögen mit Multiple Choice und offenen Fragen. Die Anzahl von Fragen und der gesamte Prüfungsumfang variiert jede nach abzuprüfenden Fachkundemodul. Die NiSV-DL Zertifizierungsgesellschaft mbH verpflichtet sich, die Zertifizierung gemäß den Forderungen von DIN EN ISO/IEC 17024.2012 und NiSV1 durchzuführen. Der zu zertifizierende Person ist verpflichtet, alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für die Durchführung der Zertifizierung notwendig sind. Die NiSV-DL Zertifizierungsgesellschaft mbH behält sich das Recht vor, eine Zertifizierung abzulehnen, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind oder die notwendigen Unterlagen und Informationen nicht vollständig oder fehlerhaft sind. Explizite Erläuterungen über die Zulassung von Personen, den Prüfungsablauf und der Zertifizierung finden sich in der Prüfungsordnung und dem Zertifizierungsprogramm. Die Gültiggkeitsdauer erteilter Zertifikate verlieren die Gültigkeit mit Ablauf des auf den Zertifikaten angegebenen Gültigkeitsdatums. Umstände, die zu einem Entzug oder einer Aussetzung des Zertifikats führen können, werden im Zertifizierungsprogramm der Zertifizierungsgesellschaft näher erläutert.

 

§3 Zahlungsbedingungen

Sofern nicht abweichend vereinbart, versteht sich die Vergütung neto, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe. Für die Vergütung gilt die bei Abschluss des Vertrags auf Personenzertifizierung gültige Gebührenordnung der NiSV-DL Zertifizierungsgesellschaft mbH. Im Sinne der Anerkennung von Schulungsträger werden vertragliche geregelte Gebühren vereinbart.. 3. Im Falle von Änderungen und/oder Erweiterungen des festgelegten Auftragsumfangs bzw. geltender Normen/Bestmmungen im Vergleich zu dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses wird die vereinbarte Vergütung entsprechend unter Berücksichtigung von durch die Änderungen bedingten Mehr- /Minderkosten angepasst. NiSV-DL Zertifizierungsgesellschaft mbH ist berechtigt, Vorauszahlungen gegen Stellung einer Sicherheit in entsprechender Höhe zu verlangen. Abschlagszahlungen für die erbrachten Teilleistungen dürfen gefordert werden.

 


1 Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen

§4 Haftung

Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, hafet die bei Pflichtverletzungen nach den gesetzlichen Vorschrifen. Auf Schadensersatz hafet die NiSV-DL Zertifizierungsgesellschaft mbH, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der Verschuldenshafung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit hafet die NiSV-DL Zertifizierungsgesellschaft mbH, vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach den gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten), nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in letzterem Fall ist die Haftung der NiSV-DL Zertifizierungsgesellschaft mbH jedoch auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
Die Haftungsbeschränkung gilt auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden die NiSV-DL Zertifizierungsgesellschaft mbH nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat sowie eine etwaige persönliche Hafung Mitarbeitern der NiSV-DL Zertifizierungsgesellschaft mbH. Der Teilnehmer hat etwaige Schäden, für die die NiSV-DL Zertifizierungsgesellschaft mbH haften soll, unverzüglich der NiSV-DL Zertifizierungsgesellschaft mbH in Textform anzuzeigen.

§5 Vertraulichkeit

Die NiSV-DL Zertifizierungsgesellschaft mbH verpflichtet sich, alle Informationen, die ihr im Zusammenhang mit der Erbringung ihrer Leistungen bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der Erfüllung des Vertrages zu verwenden. Dies gilt insbesondere für personenbezogene Daten, sowie erbrachte Prüfungsleistungen. Die NiSV-DL Zertifizierungsgesellschaft mbH verpflichtet sich, sämtliche Mitarbeiter und Drite, die zur Erbringung der Leistungen herangezogen werden, ebenfalls zur Einhaltung dieser Vertraulichkeit zu verpflichten. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Informationen, die ihm im Rahmen der Zusammenarbeit mit der NiSV-DL Zertifizierungsgesellschaft mbH bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nur im
Rahmen der Erfüllung des Vertrages zu verwenden. Eine Weitergabe an Drite ist nur mit ausdrücklicher Zustmmung der NiSV-DL Zertifizierungsgesellschaft mbH zulässig. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit bleibt auch nach Beendigung des Vertrages bestehen. Daten über erteilte Zertifizierungen werden von der Zertifizierungsstelle 5 Jahre sicher aufbewahrt.

§6 Datenschutz

Die NiSV-DL Zertifizierungsgesellschaft mbH verpflichtet sich, sämtliche personenbezogenen Daten von Kunden und Vertragspartnern, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden nach den geltenden gesetzlichen Bestmmungen vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen einer Vertragsvereinbarung zu verwenden. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die NiSV-DL Zertifizierungsgesellschaft mbH die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen personenbezogenen Daten zum Zwecke der Zertifizierung und zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten verarbeitet und speichert. Dies umfasst insbesondere die Erhebung, Speicherung, Nutzung, Übermitlung und Löschung der personenbezogenen Daten. Die NiSV-DL Zertifizierungsgesellschaft mbH verpflichtet sich, sämtliche personenbezogenen Daten gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestmmungen zu verarbeiten und zu schützen. Die Daten werden nur im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen und unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften an Drite weitergegeben. Der Kunde hat das Recht, jederzeit Auskunft über die bei der NiSV-DL Zertifizierungsgesellschaft mbH gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, die Berichtigung unrichtiger Daten zu verlangen, die Löschung der Daten zu verlangen oder die Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen, sofern dies nicht den gesetzlichen Bestimmungen zur Aufbewahrung widerspricht. Die NiSV-DL Zertiizierungsgesellschaft mbH wird diesen Anforderungen innerhalb der gesetzlichen Fristen nachkommen. Die NiSV-DL Zertifizierungsgesellschaft mbH ist berechtigt, die personenbezogenen Daten des Kunden zur Verbesserung ihrer Dienstleistungen und zur Erstellung von Statistken und Auswertungen zu verwenden, sofern die Daten hierfür anonymisiert wurden und keine Rückschlüsse auf einzelne Personen möglich sind.

§7 Gerichtsstand

Gerichtsstand für die Geltendmachung von Ansprüchen für beide Vertragspartner ist der Sitz der Akademie (allgemeiner Gerichtsstand gemäß § 17 ZPO), soweit die Voraussetzungen gemäß § 38 Zivilprozessordnung vorliegen. Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen ist der Sitz der Zertifizierungsgesellschaft.